Vorschriften auf den Pferdemärkten
Sie nehmen mit einem oder mehreren Tieren am Zuidlaarder Pferdemarkt teil. Damit der Markt für Mensch und Tier angenehm verlaufen kann, müssen Sie sich an das Tierschutzgesetz und die nachstehende Hausordnung halten.
Die neun wichtigsten Regeln des Markts
- Behalten Sie Ihre Tiere stets im Auge. Tiere, die von der Organisation ohne Aufsicht angetroffen werden, werden zu Lasten des Besitzers entfernt;
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Tiere über eine ausreichende Menge an Futter und Trinkwasser verfügen. Die Organisation stellt zu diesem Zweck an zentralen Stellen Raufutter und Trinkwasser bereit;
- Binden Sie Ihre Tiere auf ordnungsgemäße und sichere Weise an. Verwenden Sie dazu ein geeignetes Halfter. Sorgen Sie dafür, dass die Tiere sich nicht losreißen können. Die Tiere müssen ferner genug Bewegungsfreiraum haben, um Liegen, Essen und Trinken zu können;
- Behandeln Sie Ihre Tiere artgerecht, freundlich und mit Sorgfalt. Sollte die Organisation feststellen, dass Sie Ihre Tiere grob behandeln oder sich ihnen gegenüber aggressiv verhalten, müssen Sie den Markt verlassen;
- Ergreifen Sie bei nassem und kaltem Wetter entsprechende Maßnahmen. Esel müssen bei Regen und Kälte in eine Regendecke gehüllt werden. Durchgefrorene Tiere bringen wir zu Lasten des Eigentümers weg;
- Präsentieren Sie Ihre Tiere auf den Schaubahnen. Sie dürfen Ihre Tiere nur auf den dafür vorgesehenen Schaubahnen präsentieren;
- Tiere, die in irgendeiner Weise sich selbst, andere Tiere oder Besucher gefährden, müssen vom Markt entfernt oder gesondert gehalten werden;
- Melden Sie gefährliche Situationen, Krankheiten oder Todesfälle bei Tieren direkt der Organisation. Zu diesem Zweck wird auf dem Markt eine zentrale Meldestelle eingerichtet;
- Der Tierhandel muss um 15.00 Uhr eingestellt werden. Der Markt muss um 16.00 Uhr geräumt sein. Tiere, die die Organisation nach dieser Zeit noch vorfindet, werden zu Lasten des Eigentümers weggebracht. Fällt der Händler durch schlechtes Benehmen, Betrug oder Übertreten der Verordnung auf, kann er unverzüglich vom Markt entfernt werden. Kommt ein solches Verhalten wiederholt vor, kann dem Händler der Zugang zum Markt auf Jahre hinaus untersagt werden.